Fettabscheider-Entsorgung in Düsseldorf
Spezifische Informationen zur Entsorgung von Fettabscheiderinhalten in Düsseldorf: Vorschriften von Stadtwerke Düsseldorf, zugelassene Entsorgungswege und die Rolle der Düsseldorfer Stadtreinigung.
Stadtwerke Düsseldorf – Vorschriften für Fettabscheider
Stadtwerke Düsseldorf ist in Düsseldorf für die Abwasserbeseitigung zuständig und legt die Anforderungen an die Indirekteinleitung fest. Die maßgeblichen Vorschriften umfassen:
- Regelmäßige Entleerung und Reinigung (grundsätzlich monatlich)
- Wartung durch Fachbetrieb oder Fachkundigen
- Generalinspektion nach DIN 4040-100 durch einen Fachkundigen
- Führung eines Betriebstagebuchs
- Entsorgung der Inhalte über zugelassene Entsorgungswege
Einleitgrenzwerte
Für die Einleitung von Abwasser aus Fettabscheidern in die öffentliche Kanalisation gelten Grenzwerte. Werden diese überschritten – etwa weil die Anlage nicht rechtzeitig gereinigt wurde –, kann Stadtwerke Düsseldorf Maßnahmen ergreifen. Die Einhaltung der monatlichen Reinigungsintervalle ist daher nicht nur eine Formalität, sondern essenziell für den Betrieb.
Zugelassene Entsorgungswege
Die abgesaugten Fettabscheiderinhalte – ein Gemisch aus Fetten, Ölen, Schlämmen und Wasser – müssen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. In Düsseldorf kommen dafür folgende Wege in Frage:
- Zugelassene Entsorgungsanlagen: Behandlung, Verwertung oder Beseitigung in dafür genehmigten Anlagen
- Fettverwertung: Abgetrennte Fette können in Biogasanlagen oder zur Biodieselproduktion verwertet werden
- Klärschlammbehandlung: Die wässrigen Anteile werden in Kläranlagen behandelt
Entsorgungsnachweise und abfallrechtliche Vorschriften
Der zugelassene Entsorgungsfachbetrieb ist verpflichtet, die Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu dokumentieren. Dazu gehören:
- Abfallschlüssel (AS) für die jeweilige Abfallart
- Übernahmeschein oder Wiegeschein der Entsorgungsanlage
- Dokumentation im Betriebstagebuch des Betreibers
- Ggf. elektronisches Nachweisverfahren (eANV) bei gefährlichen Abfällen
Düsseldorfer Stadtreinigung (AWISTA)
Die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH ist in Düsseldorf für die Abfallentsorgung im öffentlichen Raum zuständig. Für die Entsorgung von gewerblichen Fettabscheiderinhalten ist jedoch nicht die AWISTA zuständig, sondern der jeweils beauftragte private Entsorgungsfachbetrieb. Der Fachbetrieb muss über die erforderlichen Zulassungen für Sammlung, Transport und Entsorgung der jeweiligen Abfallart verfügen.
Bezirksregierung Düsseldorf – Zuständige Behörde
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in Düsseldorf als zuständige Wasserbehörde für die abwasserrechtlichen Genehmigungen und die Überwachung der Indirekteinleitungen zuständig. Sie führt auch die Liste der Fachkundigen für Generalinspektionen. Bei Fragen zu Genehmigung, Anzeige oder Prüffristen ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Stelle.
Weitere Informationen: bezreg-duesseldorf.nrw.de – Abwasser
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung an einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb prüfen lassen.
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