Fettabscheider für Gastronomie – Düsseldorf
Restaurants, Imbisse, Kantinen und Großküchen erzeugen fetthaltiges Abwasser, das vor Einleitung in die Kanalisation behandelt werden muss. Regelmäßige Reinigung und Dokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben.
Restaurants
Restaurants mit Vollküche haben in der Regel ein hohes Fettaufkommen. Die monatliche Reinigung und Entleerung ist Pflicht. Frittierfette, Bratöle und Speisereste sammeln sich im Abscheider und müssen regelmäßig entfernt werden. Eine halbjährliche Wartung stellt die Funktionsfähigkeit aller Komponenten sicher.
Cafés und Imbissbetriebe
Auch kleinere Betriebe mit Fettanfall benötigen eine Fettabscheideranlage. Die Reinigungsintervalle richten sich nach der Anlage und der tatsächlichen Belastung – in Düsseldorf grundsätzlich monatlich. Bei geringerem Fettaufkommen kann das Intervall im Einzelfall angepasst werden, was jedoch mit Stadtwerke Düsseldorf abzustimmen ist.
Kantinen und Großküchen
Kantinen verarbeiten täglich große Mengen an Lebensmitteln. Das Abwasser enthält hohe Konzentrationen an Fetten und Ölen. Die Reinigung muss so geplant werden, dass der Betrieb möglichst wenig gestört wird – idealerweise außerhalb der Betriebszeiten oder in betriebsarmen Zeiten.
Häufigkeit und Betriebszeiten
Die Reinigung erfolgt in der Regel monatlich. Sie kann außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden – frühmorgens, abends oder am Ruhetag. Dies minimiert die Betriebsunterbrechung und stellt sicher, dass die Küche während des Servicebetriebs uneingeschränkt nutzbar bleibt.
Geruch und Hygiene
Ein nicht ordnungsgemäß gereinigter Fettabscheider kann zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen – nicht nur in der Küche, sondern auch im Gastraum. Regelmäßige Reinigung beugt Geruchsproblemen vor und ist aus hygienischer Sicht unverzichtbar.
Dokumentation und gesetzliche Pflichten
Das Betriebstagebuch muss lückenlos geführt werden. Jede Reinigung, Wartung und Inspektion wird dokumentiert. Bei einer behördlichen Prüfung muss die Dokumentation vorgelegt werden können. Generalinspektionen nach DIN 4040-100 sind je nach Anlage und Genehmigung in bestimmten Abständen durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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