Fettabscheider Entsorgung – Düsseldorf
Die Inhalte eines Fettabscheiders – Fette, Öle, Schlämme – dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Sie müssen durch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb abgeholt, transportiert und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Abholung und Transport
Der Fachbetrieb saugt die Inhalte mit einem geeigneten Saugfahrzeug ab und transportiert sie zu einer zugelassenen Entsorgungs- oder Verwertungsanlage. Der Transport erfolgt nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften. Das Fahrzeug muss für die Aufnahme von Fettabscheiderinhalten ausgerüstet und zugelassen sein.
Zugelassener Entsorgungsfachbetrieb
Nicht jeder Reinigungsdienst oder Sanitärbetrieb verfügt über die erforderliche Zulassung für die Entsorgung von Fettabscheiderinhalten. Ein zugelassener Entsorgungsfachbetrieb muss nachweisen können, dass er die abfallrechtlichen Anforderungen erfüllt und die Inhalte einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführt.
Entsorgungsanlage
Die abgesaugten Inhalte werden in dafür zugelassenen Anlagen behandelt, verwertet oder beseitigt. In Düsseldorf erfolgt die Entsorgung in der Regel über zugelassene Anlagen, die den Anforderungen von Stadtwerke Düsseldorf und den abfallrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Entsorgungsnachweise
Der Fachbetrieb stellt nach jeder Entsorgung Nachweise aus, die folgende Angaben enthalten:
- Datum der Entsorgung
- Abgesaugte Menge (geschätzt oder gewogen)
- Art des Abfalls (Abfallschlüssel)
- Entsorgungsanlage und Nachweisnummer
- Ausführender Fachbetrieb
Diese Entsorgungsnachweise sind Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation und müssen im Betriebstagebuch festgehalten oder gesondert aufbewahrt werden. Bei behördlichen Prüfungen können sie verlangt werden.
Rechtssichere Dokumentation
Die lückenlose Dokumentation der Entsorgung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt den Betreiber auch vor möglichen Bußgeldern und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Im Streitfall kann der Betreiber durch die Nachweise belegen, dass er seiner Entsorgungspflicht nachgekommen ist.
Mehrere Standorte
Für Betriebe mit mehreren Standorten können die Entsorgungstouren gebündelt werden. Dies kann logistische und wirtschaftliche Vorteile bieten, muss aber mit dem Entsorgungsfachbetrieb abgestimmt werden.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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